Novelle zur Harmonisierung von Güter‑ und Personenverkehr mit EU‑Richtlinien
abgestimmt am
11.07.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Güterbeförderungs‑, Gelegenheitsverkehrs‑ und Kraftfahrlinienrecht an EU‑Richtlinien an, verlängert Konzessionsfristen, führt neue Meldepflichten für Mietfahrzeuge ein und erweitert das Verkehrsunternehmensregister um Kennzeichen, Personalzahlen und Risikoeinstufungen.
einfache MehrheitXXVIII11.07.2025
Gesetz
Handel
Industrie
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Begriff „Unternehmer“ wird erweitert, sodass auch Unternehmer nach § 7 Abs. 1 in die Definition einbezogen werden.
Die Frist für die regelmäßige Überprüfung von Konzessionsvoraussetzungen wird von fünf auf zehn Jahre verlängert.
Unternehmer müssen die amtlichen Kennzeichen ihrer Mietfahrzeuge (Klassen N1‑N3 bzw. M2‑M3) unverzüglich nach Beginn und Ende der Miete an die zuständige Behörde melden.
Die Fahrerqualifikationsnachweise werden an die neue EU‑Richtlinie 2022/2561 angepasst; Klassen C1E und CE werden ergänzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.