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Digitalisierung der CEMT‑Genehmigungen
Ministerialentwurf vom 22.06.2025

Zusammenfassung

Das Gesetz digitalisiert CEMT‑Genehmigungen, führt eine von der OECD betriebene Online‑Plattform und Mobilapplikation ein und legt Pflichten, Datenschutzregeln sowie Sanktionen fest.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur6/23/2025XXVIII
Handel
Industrie
Informatik
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt die Digitalisierung der CEMT‑Genehmigungen und führt die CEMT‑Plattform als zentrale Online‑Lösung ein.
  • Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur ist die Genehmigungsbehörde; die OECD übernimmt die Rolle der Daten‑Verantwortlichen nach DSGVO.
  • Unternehmen nutzen die CEMT‑Plattform, um Fahrtenbuchdaten einzugeben; das System erzeugt automatisch ein Genehmigungs‑ und ein Fahrteninformationsdokument mit QR‑Codes und einer Fahrtidentifikationsnummer.
  • Die gespeicherten Daten werden für 36 Monate (Genehmigungen), 24 Monate (Unternehmensdaten) bzw. 12 Monate (Nutzerdaten) aufbewahrt; danach erfolgt eine automatische Löschung.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Digitalisierung der CEMT‑Genehmigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr
einfache Mehrheit XXVIII 20.11.2025
Gesetz
Image of politician Hanke Peter © BKA/Andy Wenzel

Hanke Peter

Ohne Klub

Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
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