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Beschleunigung und Strukturierung des AVG‑Großverfahrens
Ministerialentwurf vom 24.07.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt die Schwelle für Großverfahren, führt das RIS als zentrale Kundmachungsplattform ein und legt fest, dass Bescheide nur per Edikt zugestellt werden dürfen.
Bundeskanzleramt7/25/2025XXVIII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Schwelle für die Anwendung des Großverfahrens wird von mehr als 100 Personen auf mehr als 50 Personen gesenkt, sodass mehr Verfahren von den Effizienzgewinnen profitieren können.
  • Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wird als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform eingeführt; Edikte werden künftig dort veröffentlicht, zusätzlich zu den bisherigen Publikationsformen.
  • Die Behörde kann vor der mündlichen Verhandlung eine Frist (maximal bis eine Woche vor dem Verhandlungstag) festlegen, innerhalb derer Parteien weitere Einwendungen einreichen dürfen; spätere Vorbringungen werden nicht berücksichtigt.
  • Die feste Frist von einer Woche für die Erstellung der Verhandlungsschrift wird aufgehoben; stattdessen gilt die Regel „tunlichst binnen einer Woche“, um bei umfangreichen Verhandlungen mehr Flexibilität zu ermöglichen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
AVG‑Novelle zur Beschleunigung von Großverfahren
einfache Mehrheit XXVIII 19.11.2025
Gesetz
Image of politician Stocker Christian, Dr. © BKA/Andy Wenzel

Stocker Christian, Dr. - 66

ÖVP

Bundeskanzler
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