Einführung einheitlicher Trinkgeldpauschalen und Transparenzpflicht im Arbeitsrecht
Ministerialentwurf vom 28.07.2025Zusammenfassung
Der Entwurf führt bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ein und schafft ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmer über bargeldlos erhaltene Trinkgelder.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/29/2025XXVIII
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2026
- Einheitliche Trinkgeldpauschalen werden für bestimmte Berufsgruppen eingeführt, um die Beitragsbemessung zu vereinfachen.
- Der Versicherungsträger legt nach Anhörung von Arbeitnehmer‑ und Arbeitgebervertretern bundesweit ein Maximal‑Trinkgeldpauschale fest, die jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst wird.
- Die Verjährungsfrist für Nachforderungen, die über die Pauschale hinausgehen, endet am 1. Jänner 2026, sofern die Pauschalen bis zum 30. September 2026 veröffentlicht wurden.
- Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die an einem Trinkgeld‑Verteilsystem beteiligt sind, zu Beginn des Arbeitsverhältnisses den Aufteilungsschlüssel mitteilen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.