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Drittlandunternehmen‑Berichterstattungsgesetz (DriBeG)
Ministerialentwurf vom 12.01.2025

Zusammenfassung

Das Gesetz führt das Drittlandunternehmen‑Berichtssystem ein, erweitert zahlreiche Unternehmensgesetze um verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte und legt neue Prüfungs‑ und Strafvorschriften fest.
Bundesministerium für Justiz1/13/2025XXVIII
Handel
Industrie
Strafrecht
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Das Gesetz setzt die EU‑Bilanz‑Richtlinie (Art. 40a, 40c, 40d) in österreichisches Recht um.
  • Der Anwendungsbereich umfasst große Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen mit Umsätzen > 40 Mio. € sowie deren ausländische Mutterunternehmen.
  • Vertreter von Tochtergesellschaften müssen einen Nachhaltigkeitsbericht mit detaillierten Angaben zu Strategie, Zielen, Governance und Risiken beim Firmenbuch einreichen.
  • Zweigniederlassungen haben dieselben Berichtspflichten wie Tochtergesellschaften, jedoch auf Gruppen‑ oder Einzelebene.
Regierungsvorlage
Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Drittlandunternehmen (DriBeG) und umfassende Änderungen in Unternehmens‑, Prüfungs‑ und Aufsichtsrecht
einfache Mehrheit XXVIII 21.01.2026
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Bundesministerin für Justiz
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