Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Drittlandunternehmen (DriBeG) und umfassende Änderungen in Unternehmens‑, Prüfungs‑ und Aufsichtsrecht
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für große ausländische Unternehmen ein und passt zahlreiche bestehende Rechtsvorschriften an die neuen EU‑Standards an.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Buchprüfung
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Versicherungswesen
Geld- und Kreditwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Bundesgesetz legt die Umsetzung der EU‑Bilanz‑Richtlinie in Österreich fest und definiert den Anwendungsbereich für große Unternehmen und Tochtergesellschaften.
Unternehmen, die im Inland ansässig sind und deren oberstes Mutterunternehmen außerhalb der EU liegt, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht einreichen, wenn sie in den letzten zwei Jahren mehr als 450 Mio. € Umsatz in der EU erzielt haben.
Der Nachhaltigkeitsbericht muss Angaben zum Geschäftsmodell, zu Klimazielen, zu Governance‑Strukturen, zu Risikomanagement und zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit enthalten.
Die Berichte sind spätestens ein Jahr nach Ende des Geschäftsjahres beim Firmenbuchgericht elektronisch einzureichen; bei Zweigniederlassungen gelten ähnliche Fristen.
Harald Stefan (FPÖ) bezeichnet das neue Nachhaltigkeitsberichtsgesetz als „Bürokratie-Monster“, das Unternehmen durch massiven Aufwand schwächt. Er warnt vor einem Standortnachteil für Österreich und wirft den anderen Parteien vor, die EU-Regelungswut mitgetragen zu haben.
Die Rednerin setzt sich für ein einheitliches Nachhaltigkeitsberichtsgesetz ein, um Greenwashing zu verhindern und die Umwelt zu schützen. Zudem fordert sie die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei der Risikoüberwachung in Konzernen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.