Korrektur von Schreib‑ und Bezeichnungsfehlern im Nachhaltigkeitsberichtsgesetz
abgestimmt am
21.01.2026
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag korrigiert Schreib‑ und Bezeichnungsfehler im Gesetzestext der Regierungsvorlage 300, fügt einen neuen Inhaltsverzeichniseintrag ein und ergänzt Übergangsbestimmungen.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Abänderung
Handel
Industrie
Strafrecht
Buchprüfung
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Versicherungswesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Artikel 2 Z 61 wird das Wort „Nachhaltigkeitsberichtgesetz“ durch das korrekt geschriebene „Nachhaltigkeitsberichtsgesetz“ ersetzt.
In Artikel 9 Z 2 wird die Absatzbezeichnung auf „(41)“ geändert.
Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag $ 239a ein neuer Eintrag „$ 239b. Übergangsbestimmungen 2026“ eingefügt.
In Artikel 14 Z 90 werden die Absätze 18‑27 an § 84 angefügt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.