Zusammenfassung
Das Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG) schafft ein einheitliches, beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie, definiert Beschleunigungsgebiete, führt ein Screening‑Verfahren ein und legt die Grundlagen für einen integrierten Netzinfrastrukturplan sowie für Trassenfreihaltungsverordnungen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus9/9/2025XXVIII
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Das Gesetz führt das Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG) ein, das die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie vereinheitlicht und beschleunigt.
- Ein neues Screening‑Verfahren prüft, ob ein Vorhaben einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss; für bestimmte kleine oder bereits bestehende Anlagen entfällt das Verfahren.
- Der integrierte Netzinfrastrukturplan (NIP) muss bis zum 30. Juni 2027 fertiggestellt, veröffentlicht und anschließend alle vier Jahre aktualisiert werden; er bildet die Grundlage für die Trassenfreihaltungsverordnung.
- Die Trassenfreihaltungsverordnung reserviert Flächen für elektrische Leitungsanlagen, legt Umwelt‑ und Naturschutzauflagen fest, sieht öffentliche Erörterungen und grenzüberschreitende Konsultationen vor und ist alle vier Jahre zu überprüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.