Novelle des IVS‑Gesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie für intelligente Verkehrssysteme
Ministerialentwurf vom 01.10.2025Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das IVS‑Gesetz, um die überarbeitete EU‑Richtlinie für intelligente Verkehrssysteme umzusetzen. Er definiert zentrale Begriffe, legt vorrangige Anwendungsbereiche fest und regelt die Bereitstellung von Verkehrsdaten über einen Nationalen Zugangspunkt. Sanktionen bei Verstößen werden eingeführt, das Inkrafttreten ist gestaffelt ab Dezember 2025.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur10/2/2025XXVIII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Das Gesetz verankert das Ziel, die EU‑Richtlinie für intelligente Verkehrssysteme in nationales Recht zu überführen.
- Neue Definitionen (z. B. C‑ITS, NAP, Dateninhaber) werden eingeführt, um zentrale Begriffe klar zu fassen.
- Vier vorrangige Anwendungsbereiche und sechs konkrete Maßnahmen (z. B. multimodale Reise‑Infos, Echtzeit‑Verkehrsinformationen) werden festgelegt.
- Der Nationale Zugangspunkt wird eingerichtet; Datenlieferanten müssen Daten unentgeltlich bereitstellen und Metadaten zur Korrektur angeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.