Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Mineralrohstoffgesetz um ein umfassendes Regelwerk für IPPC‑Anlagen, legt Emissionsgrenzwerte fest, definiert Berichtspflichten und stärkt die Beteiligungsrechte von Öffentlichkeit und Umweltorganisationen.Bundesministerium für Finanzen10/3/2025XXVIII
Bergbau
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert IPPC‑Anlagen und legt fest, dass Betreiber von Aufbereitungsanlagen und CO₂‑Abscheidungsprozessen neue Pflichten hinsichtlich Genehmigung, Überwachung und Umweltschutz einhalten müssen.
- Für jede IPPC‑Anlage werden Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik festgelegt; in Ausnahmefällen dürfen weniger strenge Werte gelten, wenn die Kosten‑Nutzen‑Analyse dies rechtfertigt.
- Betreiber müssen mindestens einmal jährlich umfangreiche Unterlagen über Emissionsüberwachung, Boden‑ und Grundwasserstatus sowie weitere Umweltdaten an die Behörde übermitteln.
- Die Behörde führt regelmäßige Umweltinspektionen durch; die Inspektionsintervalle richten sich nach dem Risikoprofil der Anlage (ein bis drei Jahre).
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.