Novelle des Mineralrohstoffgesetzes – Regelungen für IPPC‑Anlagen
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das Mineralrohstoffgesetz um ein umfassendes Regelwerk für IPPC‑Anlagen, definiert zentrale Begriffe und legt strenge Bewilligungs‑, Überwachungs‑ und Berichtspflichten fest.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Gesetz
Bergbau
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert zentrale Begriffe für IPPC‑Anlagen, darunter die Anlage selbst, CO₂‑Ströme und gefährliche Stoffe.
Für jede IPPC‑Anlage ist ein Bewilligungsbescheid nötig, der Emissionsgrenzwerte, Überwachungsauflagen und Maßnahmen zum Unfallschutz enthält.
Der Bewilligungsantrag muss detaillierte Angaben zu Stoffen, Energie, Emissionen, Umweltwirkungen und geplanten Überwachungs‑ sowie Vermeidungsmaßnahmen enthalten.
Betreiber müssen Unfälle mit erheblichen Umweltauswirkungen sofort melden und Sofortmaßnahmen ergreifen; die Behörde kann weitere Maßnahmen anordnen.
Die FPÖ-Abgeordnete Barbara Kolm kritisiert neue Gesetzesvorlagen zur Kesselanlagen-Novelle und zum MinroG als bürokratische Hindernisse für den Wirtschaftsstandort. Sie befürchtet eine Deindustrialisierung durch zu starke Rechte für NGOs. Demgegenüber stimmt sie der Verlängerung der Abwicklungsfrist für Investitionsprämien zu.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) verteidigt notwendige Gesetzesanpassungen zur Erfüllung von EU-Vorgaben und hebt den Erfolg der Investitionsprämie hervor, die massiv zur Konjunktur beigetragen hat. Zudem appelliert er an alle Parteien, beim Billigstromgesetz gemeinsam für wirtschaftliche Impulse zu sorgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.