Duldungspflicht für Tiefengeothermie‑Bohrungen ab 700 m im Mineralrohstoffgesetz
abgestimmt am
10.12.2025
Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das Mineralrohstoffgesetz um eine Duldungspflicht für Bohrungen ab 700 m Tiefe, um den Ausbau von Tiefengeothermie zu beschleunigen und damit die Klimaziele zu unterstützen.
einfache MehrheitXXVIII10.12.2025
Abänderung
Bergbau
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (2) wird eingefügt, der Eigentümer*innen verpflichtet, Bohrungen und Sonden für Tiefengeothermie ab einer Tiefe von 700 m ohne Entschädigung zu dulden, sobald alle umweltrechtlichen Genehmigungen vorliegen.
Der aktuelle Text verlangt bislang die ausdrückliche Zustimmung des Grundstückseigentümers bei Lateralbohrungen, was zu langen Verfahren führt.
In Ziffer 13 wird ein Verweis auf § 8147 Abs. 2 eingefügt, um die Rechtsgrundlage für die neue Duldungspflicht zu präzisieren.
Durch die Duldungspflicht sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und der Ausbau von Geothermie‑Anlagen gefördert werden, um das Klimaziel 2040 zu unterstützen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.