Stärkung der Deutsch‑Förderung und Flexibilisierung des Schulrechts
Ministerialentwurf vom 09.11.2025Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt die Deutsch‑Förderung, führt verpflichtende Sommerschul‑Teilnahme ein, erlaubt schulautonome Sprachfördermaßnahmen und regelt die Semestrierung von Lehrplänen sowie Ersatzprüfungstermine.Bundesministerium für Bildung11/10/2025XXVIII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Verpflichtende Teilnahme an der Sommerschule mit Deutsch‑Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler, die am ersten Tag des Sommersemesters einer Deutschförderklasse oder einem Deutschförderkurs zugeteilt sind.
- Einführung schulautonomer Deutsch‑Fördermaßnahmen: Schulen können eigenständig Sprachförderkonzepte erstellen, die Mindestschülerzahlen und -wochenstunden flexibel handhaben.
- Semestrierung der Lehrpläne ab der 10. Schulstufe für Schulen mit semestrierter Oberstufe; die Schulleitung erlässt die Semestrierung per Verordnung, die von der zuständigen Schulbehörde zu prüfen ist.
- Zuständige Schulbehörden dürfen bei zwingenden Gründen Ersatzprüfungstermine festlegen; bei standardisierten Klausur‑ und mündlichen Prüfungen ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister erforderlich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.