Novellierung des Fiskal‑ und Produktivitätsratgesetzes 2021 zur EU‑Konformität
Ministerialentwurf vom 23.11.2025Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Fiskal‑ und Produktivitätsratgesetz 2021 an die EU‑Haushaltsrahmenrichtlinie an, erweitert die Aufgaben des Fiskalrates, führt regelmäßige Ex‑Post‑Bewertungen und eine fünf‑jährige externe Evaluierung ein und legt ein Inkrafttreten am 1. Januar 2025 fest.Bundesministerium für Finanzen11/24/2025XXVIII
Wirtschaft
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Fiskalrat erhält neue Aufgaben: Überwachung der Einhaltung länderspezifischer Haushaltsregeln und Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit des nationalen Haushaltsrahmens.
- Der Fiskalrat muss regelmäßig objektive Ex‑Post‑Bewertungen von makroökonomischen und haushaltspolitischen Prognosen für die Jahres‑ und Mehrjahresfinanzplanung durchführen.
- Auf Einladung des Nationalrates nimmt der Fiskalrat an Sitzungen des Nationalrates teil.
- Mitglieder des Fiskalrates müssen Fachexpert*innen im Finanz‑ und Budgetwesen sein, sind weisungsfrei und es muss ein Ersatzmitglied benannt werden; bei mehr als zwölf Monaten Abwesenheit scheidet das Mitglied aus.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.