<!--[0-->Änderungen für AIF‑Manager, Immobilien‑ und Investmentfonds sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz<!--]-->
Änderungen für AIF‑Manager, Immobilien‑ und Investmentfonds sowie das Wertpapieraufsichtsgesetz
Ministerialentwurf vom 21.01.2026

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt die Aufsicht über alternative Investmentfonds, führt neue Berichtspflichten, definiert zentrale Begriffe neu und legt strenge Kredit‑ sowie Liquiditäts‑Grenzen fest.
Bundesministerium für Finanzen1/22/2026XXVIII
Finanzwesen
Finanzmarkt
Kreditvergabe
Verwaltungsrecht
Liquiditätsmanagement

Schwerpunkte

  • AIFM müssen der FMA jährlich und auf Verlangen zusätzliche Informationen zu den wichtigsten Handelsinstrumenten, Risiken und Konzentrationen ihrer verwalteten AIF bereitstellen, um die Überwachung systemischer Risiken zu ermöglichen.
  • Neue Definitionen werden eingeführt, u. a. für „professioneller Anleger“, „Zentralverwahrer“, das „Kapital des AIF“, die „Kreditvergabe“ und weitere Begriffe, um Rechtsklarheit zu schaffen.
  • Erweiterung zulässiger Tätigkeiten um die Verwaltung von Referenzwerten, Kredit‑ und Kredit‑Dienstleistungen sowie weitere Funktionen, sofern Interessenkonflikte angemessen ausgeräumt werden.
  • Kreditvergabe durch AIF ist auf maximal 20 % des Fondsvermögens pro Kreditnehmer begrenzt; Hebelfinanzierung darf bei offenen Fonds 175 % bzw. bei geschlossenen Fonds 300 % nicht überschreiten, mit Ausnahmen für Gesellschafterdarlehen bis 150 % des Kapitals.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform der Investmentfonds- und Wertpapieraufsichtsgesetze
einfache Mehrheit XXVIII 07.07.2026
Gesetz
Image of politician Marterbauer Markus, Dr. © BKA/Andy Wenzel

Marterbauer Markus, Dr. - 61

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
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