Finanzmarkt‑Infrastrukturgesetz: Anpassungen für CCPs, Zentrale Verwahrer und Risikogrenzen
Ministerialentwurf vom 15.04.2025Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Vorgaben zu zentralen Gegenparteien und Zentralverwahrern umzusetzen, das Konzentrations‑ und Ausfallrisiko zu senken und die Aufsicht zu stärken.Bundesministerium für Finanzen4/16/2025XXVIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Begriff "zentrale Gegenpartei" (CCP) wird neu definiert und in mehreren Gesetzen eingeführt.
- Die Risikogrenzen für Derivategeschäfte werden angepasst, sodass nur noch zentral geclearte Geschäfte berücksichtigt werden.
- Die Obergrenzen für das Ausfallrisiko werden neu festgelegt (10 % bzw. 5 % des Fondsvermögens).
- Die FMA erhält erweiterte Befugnisse, um bei Verstößen gegen Melde‑ und Kontopflichten Strafzuschläge zu verhängen.
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Stark dagegen Stark dafür
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