Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es ausländischen Studierenden, sich für Ämter in der Hochschülerschaft wählen zu lassen (passives Wahlrecht) und passt das Gesetz an EU-Standards sowie aktuelle Rechtsbezeichnungen an.einfache Mehrheit XX 26.11.1998
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung des passiven Wahlrechts für Studierende ohne österreichische Staatsangehörigkeit.
- Regelung der Wählbarkeit und Wahlausschließungsgründe nach den Standards der Nationalrats-Wahlordnung.
- Einführung geschlechtsneutraler Begriffe (z.B. 'Ersatzpersonen' statt 'Ersatzmänner').
- Ermöglichung von Wahlunterkommissionen für weit entfernte Universitätsstandorte.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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