Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Studierenden aus der EU, bei Hochschülerschaftswahlen auch selbst als Kandidaten anzutreten.2/3 Mehrheit XX 20.03.1997
Gesetz
Verfassung
Ausschussbericht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Einführung des passiven Wahlrechts für Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft bei Hochschülerschaftswahlen.
- Verfassungsrechtliche Absicherung, damit EU-Bürger in akademischen Behörden mitwirken dürfen.
- Einmalige Änderung des Stichtags für Wahlvorschläge, um die Umsetzung für die Wahlen 1997 zu ermöglichen.
Bezug zu
Erweiterung des Wahlrechts für ausländische Studierende
einfache Mehrheit XX 14.03.1997
Gesetz
Erweiterung des passiven Wahlrechts für ausländische Studierende
einfache Mehrheit XX 26.11.1998
Gesetz
Erweiterung der Wahlrechte für EU-Studierende und Modernisierung des Hochschülerschaftsgesetzes
einfache Mehrheit XX 14.03.1997
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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