Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Studierenden ohne österreichische Staatsbürgerschaft, sich für Ämter in der Hochschülerschaft zu kandidieren. Zudem werden diverse rechtliche Anpassungen und Verwaltungsvereinfachungen vorgenommen.einfache Mehrheit XX 14.03.1997
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Einführung des passiven Wahlrechts für Studierende ohne österreichische Staatsbürgerschaft.
- Verankerung der Wahlberechtigkeit unabhängig von der Staatsbürgerschaft als Verfassungsbestimmung.
- Möglichkeit für Studentenvertreter, pauschalierte Aufwandsentschädigungen zu erhalten, sofern diese Höchstbeträge nicht überschreiten.
- Regelung der Wählbarkeit und Wahlausschließungsgründe analog zur Nationalrats-Wahlordnung.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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