Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Vereinen und öffentlichen Körperschaften, gemeinsam mit lokalen Gastronomen Veranstaltungen durchzuführen.einfache Mehrheit XX 18.06.1998
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Erleichterung der Veranstaltungsplanung für Vereine und öffentliche Organisationen.
- Zusammenarbeit mit lokalen Gastronomen ist unter bestimmten Auflagen möglich.
- Die Veranstaltung muss einen klaren regionalen Bezug zum Sitz des Veranstalters haben.
- Der Teilnehmerkreis ist auf Mitglieder, Angehörige oder Mitarbeiter des Gastgewerbes beschränkt.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.