Ausnahmeregelung für gemeinnützige Veranstaltungen in der Gewerbeordnung

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen wie Feuerwehren, soziale Feste ohne gewerberechtliche Hürden zu veranstalten.
einfache Mehrheit XX 20.07.1998
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ausnahmeregelung für bestimmte Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen.
  • Erlaubnis für soziale Veranstaltungen wie Feste, Bälle oder Heurigenbetrieb.
  • Die Veranstaltungen dürfen maximal vier Tage im Jahr dauern.
  • Der Ausschank von Speisen und Getränken ist an bis zu drei Tagen pro Jahr zulässig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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