Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht die kostenlose Rückgabe von Kunstwerken an ihre rechtmäßigen Besitzer, falls diese nach 1938 unrechtmäßig in den Besitz des Bundes gelangt sind.einfache Mehrheit XX 30.06.1998
Gesetz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen erhält die Befugnis, bestimmte Kunstgegenstände zurückzugeben.
- Die Regelung betrifft Objekte, die nach dem 12. März 1938 durch illegale Praktiken oder unrechtmäßige Weise in den Besitz des Bundes gelangt sind.
- Die Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer oder deren Erben erfolgt ohne Kosten für diese.
- Der Bundesminister für Finanzen ist für die praktische Umsetzung dieses Gesetzes verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
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