Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Rettungssanitätern, bei Bedarf Defibrillationen mit halbautomatischen Geräten durchzuführen, um mehr Leben zu retten.einfache Mehrheit XX 27.11.1998
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
- Erweiterung der Befugnisse für Sanitätsgehilfen und Sanitätshelfer im Rettungsdienst.
- Durchführung von Defibrillationen mit halbautomatischen Geräten ist erlaubt, wenn kein Notarzt sofort verfügbar ist.
- Voraussetzung für die Berechtigung ist eine spezielle 15-stündige Ausbildung.
- Die Berechtigung muss jährlich durch eine Überprüfung der Kenntnisse erneuert werden.
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Dokumente (PDFs)
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