Modernisierung des Auslieferungsvertrags Österreich-USA
abgestimmt am
09.07.1998
Zusammenfassung
Neuer Auslieferungsvertrag zwischen Österreich und den USA zur Modernisierung der Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung.
einfache MehrheitXX09.07.1998
Andere
Strafrecht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Auslieferung wird für alle Straftaten ermöglicht, die in beiden Ländern mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht sind.
Es wird nicht mehr verlangt, dass Beweise nach den komplizierten Formvorschriften des anderen Staates vorgelegt werden; ein begründeter Verdacht reicht aus.
Wenn in den USA die Todesstrafe droht, darf Österreich die Auslieferung nur zustimmen, wenn eine verbindliche Zusicherung vorliegt, dass diese Strafe nicht verhängt oder vollstreckt wird.
Bei einer vorläufigen Verhaftung muss das offizielle Auslieferungsersuchen innerhalb von 60 Tagen vorliegen, ansonsten muss die Person freigelassen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.