Kündigung von Sozialversicherungsabkommen – Wegfall der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder
Zusammenfassung
Der Bundespräsident kündigt mehrere Sozialversicherungsabkommen, wodurch Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entfällt und jährlich rund 45 Mio. € eingespart werden sollen.einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Bundespräsident kündigt das Abkommen über Soziale Sicherheit mit der Türkei und anderen genannten Ländern.
- Durch die Kündigung entfällt die Familienbeihilfe für Kinder, die dauerhaft im Ausland (Türkei, Tunesien, Slowenien, Kroatien, Bosnien‑Herzegowina, Mazedonien, ehemalige Jugoslawien) leben.
- Die jährlichen Ausgaben für diese Familienbeihilfen betragen etwa 601,5 Millionen Schilling – das entspricht ca. 45 Millionen Euro.
- Die Einsparungen sollen zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beitragen, ohne die Pensions- und Krankenversicherungsansprüche zu berühren.
Referenziert in
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