Zuwendungen an den Internationalen Fonds für Opfer des Nationalsozialismus
abgestimmt am
05.11.1998
Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht die Übertragung eines Goldanteils der Oesterreichischen Nationalbank an einen internationalen Fonds zur Unterstützung von NS-Opfern.
einfache MehrheitXX05.11.1998
Gesetz
Opferhilfe
Schwerpunkte
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, Goldmittel im Wert von ca. 102 Millionen Schilling an einen internationalen Fonds zu überweisen.
Der internationale Fonds dient der Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus, die bisher kaum Entschädigungen erhalten haben.
Die Zuwendungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte sind von Abgaben und Gebühren befreit.
Der österreichische Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus wird als Empfänger und Verwalter der Mittel bestimmt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.