Erweiterung der Aufgaben des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus
abgestimmt am
05.11.1998Zusammenfassung
Der Antrag erweitert die Aufgaben des Nationalfonds, um Mittel aus Kunstverkäufen und internationalen Goldbeständen zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus einzusetzen.einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Gesetz
Opferhilfe
Schwerpunkte
- Erweiterung der Aufgaben des Nationalfonds zur besseren Unterstützung von Opfern.
- Der Fonds übernimmt die Verwaltung und Verwertung von Kunstgegenständen, die nicht direkt an die ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden können.
- Erlöse aus Kunstverkäufen sollen an Personen fließen, die durch nationalsozialistische Verfolgung Gesundheitsschäden oder Vermögensverluste erlitten haben.
- Mittel aus dem internationalen Goldfonds werden ebenfalls zur Unterstützung der Opfer eingesetzt.
Abstimmung
SPÖ (71)
ÖVP (52)
F (41)
L (9)
GRÜNE (9)
Abstimmung
SPÖ
(71)
ÖVP
(52)
F
(41)
L
(9)
GRÜNE
(9)
Eingebracht von
Referenziert in
Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (AA-387)
einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Abänderung
Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (AA-386)
einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Abänderung
Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (AA-388)
einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Abänderung
Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (AA-385)
einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Abänderung
Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (AA-384)
einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Abänderung
Entschädigung von Zwangsarbeitern in der NS-Zeit (584/UEA)
einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Entschließung
Bezug zu
Dokumente (PDFs)
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