Zusammenfassung
Der Antrag stärkt die Rechte von Minderheiten im Nationalrat, indem ein Drittel der Abgeordneten Untersuchungsausschüsse einfordern kann, begrenzt dies jedoch auf einen gleichzeitig laufenden Ausschuss dieser Art.2/3 Mehrheit XXI 15.12.1999
Gesetz
Verfassung
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ein Drittel der Abgeordneten soll die Befugnis erhalten, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses direkt zu verlangen.
- Es darf während des laufenden Verfahrens eines auf Verlangen eingesetzten Ausschusses kein weiteres Verlangen für einen neuen Ausschuss gestellt werden.
- Untersuchungsausschüsse müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten einen Bericht über ihre Arbeit vorlegen.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.