Zusammenfassung
Der SKE‑Jahresbericht 2000 zeigt, dass aus rund 59,6 Mio € Gesamteinnahmen etwa 5,27 Mio € an soziale und kulturelle Einrichtungen flossen. Davon wurden 5,69 Mio € für Werkzuschüsse, Stipendien und Wohnungs‑/Versicherungsunterstützungen ausgegeben.einfache Mehrheit XXI 22.05.2002
Bericht
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Im Jahr 2000 flossen aus der Leerkassetten‑ und Reprographievergütung rund 5,27 Mio € (51 %) in den SKE‑Fonds.
- Davon wurden 5,69 Mio € für Werkzuschüsse, Stipendien, Wohnungs‑ und Versicherungszuschüsse verwendet.
- Die Rechtsgrundlage für die SKE‑Mittel ist Art. II Abs. 6 des UrhG‑Nov von 1980.
- Förderungen können nur an Personen oder Unternehmen mit Sitz in Österreich und mindestens zwölf Jahren ununterbrochener Tätigkeit im Filmschaffen vergeben werden.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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