Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einführung eines einheitlichen Bundesgesetzes für die Fischerei, um die derzeit zersplitterten neun Landesgesetze zu ersetzen und so Verwaltung, Artenschutz und Tierschutz zu verbessern.einfache Mehrheit XXII 03.07.2003
Entschließung
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2003 (Frist für die Vorlage des Gesetzesentwurfs durch den Bundesminister (Juli 2003).) Außer Kraft ab 31.07.2003
- Vereinheitlichung der Fischereiregelungen auf Bundesebene statt neun Landesgesetzen.
- Einführung einheitlicher behördlicher Erlaubnisse und Fischereiprüfungen in ganz Österreich.
- Verbesserung des Artenschutzes und der ökologischen Gewässerpflege über Landesgrenzen hinweg.
- Umsetzung strengerer Tierschutzregeln, wie das Verbot von lebendem Köderfisch und Wettfischveranstaltungen.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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