Zusammenfassung
Der Antrag verlängert die Zuständigkeit des Umweltsenates bis Ende 2005, um laufende Verfahren zu sichern und Zeit für zukünftige Verwaltungsreformen zu gewinnen.2/3 Mehrheit XXII 02.12.2004
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2005 Außer Kraft ab 31.12.2005
- Verlängerung der Existenz des Umweltsenates bis Ende 2005.
- Sicherstellung, dass laufende Verfahren beim Umweltsenat bis zu deren Abschluss geführt werden können.
- Vorbereitung auf mögliche Reformen der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch den Österreich-Konvent.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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