Steuerbefreiung für freiwillige Trinkgelder

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass freiwillig gegebene Trinkgelder für Arbeitnehmer steuerfrei bleiben. Dies soll die Gleichbehandlung zwischen Bar- und Kreditkartentinkgeldern sicherstellen und den Verwaltungsaufwand verringern.
einfache Mehrheit XXII 04.02.2005
Gesetz
Steuerwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.1999 (Bezieht sich auf die Veranlagung für das Kalenderjahr 1999.)
  • Steuerfreiheit für alle freiwillig gegebenen Trinkgelder von Dritten.
  • Angleichung der steuerlichen Behandlung von Bar-Trinkgeldern und Kreditkartentinkgeldern.
  • Befreiung von den Sozialbeiträgen (Familienlastenausgleich) und der Kommunalsteuer.
  • Ausnahme: Wenn die Annahme von Trinkgeld gesetzlich verboten ist, bleibt die Steuerpflicht bestehen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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