Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass freiwillig gegebene Trinkgelder für Arbeitnehmer steuerfrei bleiben. Dies soll die Gleichbehandlung zwischen Bar- und Kreditkartentinkgeldern sicherstellen und den Verwaltungsaufwand verringern.einfache Mehrheit XXII 04.02.2005
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.1999 (Bezieht sich auf die Veranlagung für das Kalenderjahr 1999.)
- Steuerfreiheit für alle freiwillig gegebenen Trinkgelder von Dritten.
- Angleichung der steuerlichen Behandlung von Bar-Trinkgeldern und Kreditkartentinkgeldern.
- Befreiung von den Sozialbeiträgen (Familienlastenausgleich) und der Kommunalsteuer.
- Ausnahme: Wenn die Annahme von Trinkgeld gesetzlich verboten ist, bleibt die Steuerpflicht bestehen.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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