Flexibilisierung der Ruhezeiten im Schienenverkehr

Zusammenfassung

Änderung des Arbeitszeitgesetzes zur flexibleren Gestaltung der Ruhezeiten für Beschäftigte im Schienenverkehr.
einfache Mehrheit XXII 11.01.2006
Gesetz
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Ermöglichung von verkürzten täglichen Ruhezeiten durch Kollektivverträge für Bahnunternehmen.
  • Verpflichtender Ausgleich der verkürzten Ruhezeit durch längere Ruhephasen innerhalb von 21 Tagen.
  • Spezielle Regelung für stationäres Personal: Verkürzung auf mindestens fünf Stunden an bis zu drei Tagen pro Woche möglich.
  • Ziel ist die Verbesserung der Dienstplangestaltung und die Reduktion von Pendelkosten und Unfallrisiken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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