Rückforderung von Kosten bei Kriseninterventionen im Ausland
abgestimmt am
27.04.2006
Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es dem Staat, Kosten für Rettungs- und Schutzmaßnahmen im Ausland zurückzufordern, wenn sich Bürger grob fahrlässig in Gefahr begeben haben.
einfache MehrheitXXII27.04.2006
Gesetz
Steuerwesen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
Einführung einer Regelung zur Rückforderung von Kosten bei Kriseninterventionen im Ausland.
Kosten können zurückgefordert werden, wenn sich Personen grob schuldhaft in Gefahr begeben haben.
Als grobe Schuld gilt insbesondere das Ignorieren von offiziellen Reisehinweisen des Außenministeriums.
Es besteht ein Ermessensspielraum, um in extremen Härtefällen von der Rückforderung abzusehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.