Erweiterung des Auslagenersatzes bei grob schuldhaftem Fehlverhalten im Ausland

Zusammenfassung

Das Konsulargebührengesetz wird geändert, um einen Auslagenersatz bis zu 20 000 € pro Person für österreichische Staatsbürger einzuführen, die sich grob schuldhaft in Gefahrensituationen begeben haben. Die neuen Regelungen gelten analog zu den bestehenden Konsulargebühren und betreffen Amtshandlungen zum Schutz von Staatsbürgern.
einfache Mehrheit XXII 12.07.2006
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ein neuer Auslagenersatz von bis zu 20 000 € pro Person wird eingeführt, wenn sich österreichische Staatsbürger grob schuldhaft in gefährliche Situationen begeben haben.
  • Die Regelungen zu Konsulargebühren gelten analog auch für die neuen Auslagenersatzzahlungen.
  • Amtshandlungen, die den Schutz österreichischer Staatsbürger betreffen, sind von der Befreiung ausgenommen, wenn die Bedingungen des neuen Auslagenersatzes erfüllt sind.
  • Der bisherige § 9 wird um einen neuen Absatz ergänzt, der die Ermächtigung bei unbilligen Auslagenersätzen regelt.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:44 min
Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992
Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992
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