Novelle zum Wasserrechtsgesetz – Einführung von Umweltzielen, Stand‑der‑Technik‑Definition und Wasserinformationssystem
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Wasserrechtsgesetz, das Wasserbautenförderungsgesetz und hebt das Hydrografiegesetz auf. Es definiert den „Stand der Technik“, legt neue Umweltziele für Oberflächen‑ und Grundwasser fest, führt ein zentrales Wasserinformationssystem und bestimmt Fristen bis 2015.einfache Mehrheit XXII 08.07.2003
Gesetz
Informatik
Wasserbewirtschaftung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Der neue Begriff „Stand der Technik“ wird definiert und legt fest, dass bei allen wasserrechtlichen Entscheidungen die fortschrittlichsten, umweltfreundlichen Verfahren anzuwenden sind.
- Umweltziele für Oberflächen- und Grundwasser werden festgelegt, darunter die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands bis spätestens 22.12.2015.
- Die Emissionsbegrenzungen für Abwasserinhaltsstoffe werden präzisiert, einschließlich Definitionen von Grenzwerten, Mittelwerten und spezifischen Frachten.
- Ein elektronisches Register (Wasserinformationssystem Austria) wird eingeführt, in dem alle Daten zu Belastungen, Messstellen und Schutzgebieten zentral gespeichert werden.
Abstimmung
ÖVP (79)
SPÖ (69)
F (18)
GRÜNE (17)
Abstimmung
ÖVP
(79)
SPÖ
(69)
F
(18)
GRÜNE
(17)
Referenziert in
Novelle zum Wasserrechtsgesetz – Einführung von Umweltzielen, Stand‑der‑Technik‑Definition und Wasserinformationssystem
einfache Mehrheit XXII 08.07.2003
Gesetz
Einleitung von grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren im Hinblick auf das Factory Outlet der Fa. Freeport und den in Planung befindlichen Themenpark am österreichisch-tschechischen Grenzübergang Kleinhaugsdorf (52/UEA)
einfache Mehrheit XXII 08.07.2003
Entschließung
Schutz der österreichischen Wasserressourcen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG und Berücksichtigung der Abwasserentsorgung im Sinne der Richtlinie 91/271/EG (53/UEA)
einfache Mehrheit XXII 08.07.2003
Entschließung
Dokumente (PDFs)
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