Dauerhafte Speicherung von Sexualstraftaten im Strafregister

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass lebenslange Freiheitsstrafen und Sexualstraftaten nicht mehr aus dem Strafregister gelöscht werden dürfen und Behörden weiterhin Zugriff darauf haben.
einfache Mehrheit XXIII 24.09.2008
Gesetz
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Lebenslange Freiheitsstrafen sollen dauerhaft im Strafregister verbleiben.
  • Verurteilungen wegen Sexualstraftaten werden von der automatischen Löschung ausgenommen.
  • Spezielle Behörden erhalten auch nach Ablauf der normalen Fristen Zugriff auf diese Informationen.
  • Die Regelungen betreffen die Nicht-Tilgung von schweren Delikten und die Auskunftserteilung an Sicherheits- und Jugendbehörden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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