Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass lebenslange Freiheitsstrafen und Sexualstraftaten nicht mehr aus dem Strafregister gelöscht werden dürfen und Behörden weiterhin Zugriff darauf haben.einfache Mehrheit XXIII 24.09.2008
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Lebenslange Freiheitsstrafen sollen dauerhaft im Strafregister verbleiben.
- Verurteilungen wegen Sexualstraftaten werden von der automatischen Löschung ausgenommen.
- Spezielle Behörden erhalten auch nach Ablauf der normalen Fristen Zugriff auf diese Informationen.
- Die Regelungen betreffen die Nicht-Tilgung von schweren Delikten und die Auskunftserteilung an Sicherheits- und Jugendbehörden.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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