Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass NS-Verfolgte und deren Nachkommen so behandelt werden, als hätten sie ihre österreichische Staatsbürgerschaft nie verloren.2/3 Mehrheit XXIII 24.09.2008
Gesetz
Verfassung
Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Verbesserung der rechtlichen Stellung von Opfern der NS-Verfolgung.
- Einführung einer Regelung, die die Staatsbürgerschaft als durchgehend bestehend betrachtet, statt sie neu zu verleihen.
- Betroffene, die nach dem 13. März 1938 verfolgt wurden, behalten ihre österreichische Staatsbürgerschaft rechtlich gesehen ungebrochen.
- Nachkommen von NS-Verfolgten können die Staatsbürgerschaft über die Abstammung erhalten.
Referenziert in
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