Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es dem Verwaltungsgerichtshof, in klaren Fällen direkt selbst zu entscheiden, statt Bescheide nur aufzuheben. Dies soll die Verwaltung beschleunigen und Behörden entlasten.einfache Mehrheit XXIV 16.03.2012
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Befugnis für den Verwaltungsgerichtshof, direkt in der Sache zu entscheiden.
- Vermeidung von unnötigen erneuten Verfahrensschritten bei den unteren Behörden.
- Diese Befugnis soll vor allem dann genutzt werden, wenn der Sachverhalt bereits vollständig geklärt ist.
- Ziel des Antrags ist eine Steigerung der Effizienz und eine Entlastung des Verwaltungsgeschehens.
Referenziert in
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