Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert Übergangsbestimmungen, damit überlebende Partner in eingetragenen Partnerschaften – besonders solche, die nach 2010 eingetragen wurden – trotz nicht erfüllter Mindestdauer Anspruch auf eine Witwen‑/Witwerpension erhalten.einfache Mehrheit XXIV 29.09.2010
Entschließung
Bürgerliches Recht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Derzeit erhalten überlebende Partner einer eingetragenen Partnerschaft nur dann eine befristete Witwen‑/Witwerpension von bis zu 30 Monaten, wenn bestimmte Mindestdauern der Partnerschaft erfüllt sind.
- Für Partner, die bei Eintritt des Todes noch nicht 35 Jahre alt sind, muss die Partnerschaft mindestens zehn Jahre gedauert haben, damit der Anspruch greift.
- Für Partner über 35 Jahre gelten gestufte Bedingungen: je nach Altersunterschied und Dauer der Partnerschaft (z. B. mindestens drei Jahre bei max. 20‑jährigem Altersunterschied).
- Da die Möglichkeit zur Eintragung einer Partnerschaft erst seit dem 1. Januar 2010 besteht, können viele Paare die geforderten Mindestdauern nicht mehr erreichen und erhalten deshalb nur eine sehr kurze Pension.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.