Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen pauschalen Kinderabsetzbetrag von 2.300 € pro Kind, der unabhängig von tatsächlichen Betreuungskosten gilt und die Verwaltung vereinfachen soll.einfache Mehrheit XXIV 24.11.2011
Entschließung
Familie
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Derzeit können Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nach § 34 Abs. 9 EStG als außergewöhnliche Belastung nachgewiesen werden.
- Der Antrag schlägt vor, den Höchstbetrag von 2.300 € in einen pauschalen Kinderabsetzbetrag umzuwandeln, der automatisch bei der Lohnverrechnung und bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.
- Der Pauschalbetrag soll unabhängig davon gelten, ob die Betreuung durch öffentliche Einrichtungen, private Anbieter oder qualifizierte Familienmitglieder erfolgt.
- Durch die Pauschalregelung entfällt die Notwendigkeit, Nachweise über tatsächliche Betreuungskosten zu erbringen, was den Verwaltungsaufwand für Finanzbehörden und Steuerpflichtige reduziert.
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