Verbot von Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen und die Verknüpfung von Verstößen mit Strafsanktionen im Versicherungsaufsichtsgesetz.
einfache Mehrheit XXIV 06.12.2011
Entschließung
Versicherungswesen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Antrag beruft sich auf § 26 GOG‑NR, um die formale Einbringung des Antrags zu legitimieren.
  • Das Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verbietet Diskriminierung und erstreckt sich laut § 1 und § 2 Abs 2 auf Versicherungsverträge.
  • Betroffene können nach § 9 Abs 1 BGStG Schadensersatz fordern; § 12 Abs 1 ermöglicht Verbandsklagen, doch die aktuelle Durchsetzung sei zu schwach.
  • Der Antrag fordert, das VAG um ein Verbot von Diskriminierung beim Abschluss von Versicherungsverträgen zu ergänzen und Verstöße mit Strafsanktionen zu belegen.
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