Finanzielle Benachteiligung von Studienbeihilfen durch EStG‑Novelle verhindern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag kritisiert, dass die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetzes die finanzielle Unterstützung von Studierenden verringert. Er fordert das Finanz‑ und das Wissenschaftsministerium auf, die Benachteiligung zu beseitigen und dem Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen.
einfache Mehrheit XXIV 06.07.2009
Entschließung
Steuerwesen
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Die geplante Novellierung des Einkommensteuergesetzes reduziert die kombinierte Summe aus Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag.
  • Durch die Erhöhung des Kinderabsetzbetrags um 90 € jährlich wird bei der Berechnung der Studienbeihilfe ein höherer Betrag abgezogen, was zu einer Kürzung von etwa 100,80 € pro Kind führt.
  • Der Nationalrat fordert das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auf, die Benachteiligung zu beseitigen und dem Parlament eine Novelle des Studienförderungsgesetzes vorzulegen.
  • Vorgeschlagene Lösung: Den Verweis auf den Kinderabsetzbetrag im § 30 Abs. 2 Z 5 StudFG statisch festlegen, sodass der bisherige Abzugsbetrag beibehalten wird; das Inkrafttreten soll gleichzeitig mit der EStG‑Novelle erfolgen.
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