Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag kritisiert die 2007‑Novelle des Arbeitszeitgesetzes, weil sie den Arbeitnehmerschutz schwächt, und fordert konkrete Änderungen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen, besonders in Kleinbetrieben.einfache Mehrheit XXIV 03.12.2008
Entschließung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die aktuelle Generalklausel erlaubt es, Arbeitszeitfragen auf Betriebsebene zu regeln, was besonders in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat zu einseitiger Ausdehnung führen kann.
- Die Streichung von § 4 Abs. 8 verhindert, dass die Normalarbeitszeit auf Ebene einzelner Arbeitsverträge ausgeweitet wird.
- Durch das Entfernen von § 7 Abs. 4a wird die Möglichkeit, Arbeitszeitregelungen ausschließlich im Arbeitsvertrag zu treffen, eingeschränkt.
- Das Benachteiligungsverbot wird um einen ausdrücklichen Motivkündigungsschutz ergänzt, um Kündigungen aus Gründen der Arbeitszeitflexibilisierung zu verhindern.
Referenziert in
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