Einführung eines eigenständigen Straftatbestands 'Folter' im Strafgesetzbuch

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung einer expliziten Regelung gegen Folter im Strafgesetzbuch. Damit soll sichergestellt werden, dass Folterhandlungen durch Amtsträger weltweit strafrechtlich verfolgt werden können.
einfache Mehrheit XXIV 22.06.2011
Gesetz
Strafrecht
Vereinte Nationen

Schwerpunkte

  • Einführung eines neuen, eigenständigen Straftatbestands für Folter im Strafgesetzbuch.
  • Detaillierte Definition von Folter als vorsätzliche Zufügung großer körperlicher oder seelischer Qualen.
  • Anwendung der Strafbarkeit auch auf im Ausland begangene Taten durch Amtsträger.
  • Festlegung strengerer Strafrahmen, insbesondere bei schweren Folgen wie Tod oder bleibenden Schäden.
Relevante Medienberichte
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