Entschädigung für Opfer von Missbrauch in Fürsorge‑ und Heimerziehung
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative verlangt, das Verbrechensopfergesetz und das ABGB zu ändern, damit ehemalige Kinder und Jugendliche aus Fürsorge‑ und Heimerziehungseinrichtungen für erlittene Gewalt und unbezahlte Arbeit entschädigt werden können.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Andere
Opferhilfe
junger Mensch
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Verdienstausfall wird rückwirkend ab Entstehung erstattet, nicht erst ab Antragstellung.
Schmerzensgeldansprüche für ehemalige Heimkinder verjähren nicht, solange sie nicht auf ihre Rechte hingewiesen wurden.
Unbezahlte Arbeit im Heim und der Ausfall von Sozialversicherungszeiten werden als Verdienstausfall anerkannt.
Jede vorsätzliche Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung gilt als entschädigungspflichtig, unabhängig von ihrer Strafbarkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.