Entschädigung für Opfer von Misshandlungen in Fürsorge‑ und Heimerziehung
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Die Initiative verlangt Änderungen im Verbrechensopfergesetz und ABGB, um Opfern von Gewalt in Fürsorge‑ und Heimerziehung rückwirkend Verdienstausfall, Schmerzensgeld und unbezahlte Arbeit zu erstatten. Außerdem sollen Hinweis‑Pflichten eingeführt werden, damit Ansprüche nicht durch Fristen verfallen.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Andere
Opferhilfe
junger Mensch
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Verdienstausfall soll nicht erst ab der Antragstellung, sondern bereits ab dem Entstehen des Schadens erstattet werden.
Schmerzensgeldansprüche für ehemalige Heimkinder verjähren nicht, solange sie nicht über ihre Rechte informiert wurden.
Unbezahlte Haus- und Zwangsarbeit sowie entgangene Sozialversicherungszeiten gelten als Verdienstausfall und werden entschädigt.
Jede vorsätzliche Körper- oder Gesundheitsschädigung in Heimen löst einen Entschädigungsanspruch aus, unabhängig davon, ob sie strafrechtlich verfolgt wurde.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.