Haushaltsanpassung für den ESM und Finanzcontrolling
namentlich
abgestimmt am
04.07.2012
Zusammenfassung
Anpassung des Haushaltsrechts zur Ermöglichung flexibler Zahlungen an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Umsetzung von Eurostat-Vorgaben.
einfache MehrheitXXIV04.07.2012
Gesetz
Finanzwesen
Haushaltsplan
Europäische Union
Währungsbeziehungen
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Bereitstellung von Budgetmitteln für das Gesellschaftskapital des ESM, wobei im ersten Jahr 900 Millionen Euro vorgesehen sind.
Einführung einer neuen Regelung für variable Auszahlungsgrenzen, um unvorhersehbare Zahlungen an den ESM abzufangen.
Umstufung bestimmter Sicherheiten zu Finanzschulden, um den Vorgaben der Eurostat zu entsprechen.
Anpassung der Berichtstermine und Fristen für das Finanzcontrolling, um den Verwaltungsaufwand zu senken.
Beschluss des Europäischen Rates zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
Beschluss des Europäischen Rates zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
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