Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
namentlich
abgestimmt am
04.07.2012
Zusammenfassung
Der Vertrag gründet den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), einen gemeinsamen Finanzfonds für Euro‑Länder, mit einem genehmigten Kapital von 700 Mrd. € und klaren Regeln für die Vergabe von Finanzhilfen.
einfache MehrheitXXIV04.07.2012
Andere
Europäische Union
Währungsbeziehungen
namentliche Abstimmung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag gründet den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als internationale Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg.
Das genehmigte Kapital beträgt 700 Mrd. €, aufgeteilt in 7 Mio. Anteile zu je 100 000 €.
Der ESM kann Finanzhilfen (Kredite, Garantien, etc.) gewähren, wenn die finanzielle Stabilität der Eurozone gefährdet ist.
Entscheidungen im Rat der Verwaltungsräte benötigen mindestens 2/3 der Stimmen, für besonders wichtige Beschlüsse sogar 85 %.
Beschluss des Europäischen Rates zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
Beschluss des Europäischen Rates zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
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