Modernisierung des Patentrechts und Einrichtung eines Biopatent‑Monitoring‑Komitees
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Patentrecht: Das Patentamt erhält Teilrechtsfähigkeit für neue Service‑Leistungen, ein Biopatent‑Monitoring‑Komitee wird eingerichtet und zahlreiche Fristen sowie Gebühren im Patent‑, Gebrauchsmuster‑ und Markenrecht werden angepasst.einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Patentamt erhält Teilrechtsfähigkeit und darf nun Service‑ und Informationsleistungen (z. B. Auskünfte, statistische Auswertungen, Schutzrechtsrecherchen) auf privatrechtlicher Basis anbieten.
- Ein Biopatent‑Monitoring‑Komitee wird geschaffen, das die Umsetzung der EU‑Richtlinie zu biotechnologischen Patenten prüft und alle drei Jahre dem Nationalrat Bericht erstattet (erstes Reporting bis 30.06.2012).
- Fristen, deren Ende auf einen Sonn‑ oder Feiertag bzw. einen geschlossenen Tag der Eingangsstelle fällt, laufen am nächsten Werktag ab.
- Im Markenrecht werden neue Widerspruchs‑ und Löschungsfristen eingeführt (z. B. Widerspruch innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung, Ausnahmen für Marken vor dem 01.07.2010).
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (34)
BZÖ (20)
GRÜNE (20)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
BZÖ
(20)
GRÜNE
(20)
Referenziert in
Studie zu Vor‑ und Nachteilen eines Beitritts Österreichs zum Londoner Übereinkommen
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Entschließung
Patentgesetz 1970, Patentverträge-Einführungsgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markenschutzgesetz 1970, Patentanwaltsgesetz und Patentamtsgebührengesetz (AA-90)
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Abänderung
Patentgesetz 1970, Patentverträge-Einführungsgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markenschutzgesetz 1970, Patentanwaltsgesetz und Patentamtsgebührengesetz (AA-91)
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Abänderung
Reden
14 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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